1) Einbeziehung
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Anders lautende Geschäftsbedingungen
erkennen wir nicht an. Diese gelten somit auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich
bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. des
Bestellers sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen
schriftlicher Bestätigung.
2)
Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des
näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt haben, oder wenn die
Lieferung ausgeführt ist.
3) Preise
Alle Angebote und Preise der angebotenen Produkte sind freibleibend und
unverbindlich.
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der
Katalogerstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind
Porto-, Transport- und Versicherungskosten. Verpackungskosten werden in der
Regel mit einem Pauschalbetrag in Abhängigkeit von Paketgröße und Gewicht
berechnet. In der Auftragsbestätigung weisen wir den Betrag aus. Grundsätzlich
gelten bei Standardartikeln unsere Katalogpreise. Da jedoch aufgrund der
Materialpreise oftmals erhebliche Änderungen der Einkaufspreise, gestiegener
Lohnkosten oder ganz einfach aufgrund mangelnder Lieferbarkeit bestimmter
Artikel möglich sind, behalten wir uns
Preisänderungen vor.
4)
Lieferung
Unser Versand erfolgt grundsätzlich nur per Vorkasse oder Nachnahme. Im Falle
einer im Ausnahmefall vereinbarten sonstigen Zahlungsweise, sind Zahlungen rein
netto und ohne Skontoabzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu
leisten. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
unseren Einflussbereich verlassen hat. Angaben in den bei Vertragsabschluss
gültigen Beschreibungen über Lieferumfang sind als annähernd zu betrachten und
keine zugesicherten Eigenschaften. Konstruktions- oder Formabweichungen sowie
Änderungen des Lieferumfangs seitens des Hersteller/Importeurs bleiben während
der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert
wird und die Änderungen dem Käufer zuzumuten sind. Zubehör, welches den
Bestimmungen der STVZO unterliegt, diesen aber nicht entspricht, ist nicht
besonders gekennzeichnet. Sofern diese Teile am Fahrzeug durch den Kunden
selbst oder durch eine von Ihm beauftragte Person montiert wird, verpflichtet
sich der Käufer den Anbau durch eine zertifizierte technische Prüfstelle prüfen
und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.
Genehmigte
Teile werden mit Zusätzen wie "Mit TÜV-Gutachten" o.ä. versehen. Auch
bei Teilen, welche mit einem TÜV-Gutachten angeboten werden, können wir keine
Gewähr für die Zulassung dieser Teile durch den TÜV übernehmen.
5)
Lieferzeiten
Von uns genannte Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, soweit sie
nicht als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer kann 4 Wochen nach
Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen
Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern.
Liefern wir auch bis zum Ablauf der gesetzlichen Nachlieferfrist nicht, kann
der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei der Einzelanfertigung von
Expeditionskabinen, Aufstelldächern oder Ausbauten kann der Verkäufer im dafür
abgeschlossenen Vertrag von dieser Regelung abweichen. Der Käufer kann neben
der Lieferung Ersatz oder Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Aus dem Lieferverzug entstehende
Folgekosten wie z.B. die Erstattung von Kosten aus Fährbuchungen, Reise- oder
Hotelkosten sind generell ausge-schlossen.
6)
Haftung und Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Fehlerfreiheit
während des gesetzlich dafür vorgesehenen Zeitraum zu den gesetzlichen
Bedingungen. Anstatt einer Nachbesserung können wir nach unserer Wahl auch
einen Ersatz liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages
(Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die
Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt. Eine
Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es
sei denn, es ergibt sich insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels
oder aus sonstigen Umständen etwas anderes. Weitergehende Ansprüche des
Käufers, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt
nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, sofern es sich um vertragswesentliche
Pflichten (Kardinalpflichten) handelt oder Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche
nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für
Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. In Gewährleistungsfällen hat
der Käufer uns den Gegenstand, auf den sich seine Gewährleistungsansprüche
erstrecken, zwecks Überprüfung zu unserem Werk Eschau zuzustellen.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der auftretende Fehler in
ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht
unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Neulieferung
gegeben hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder der Käufer die
Vorschriften und Hinweise zu Einbau, Behandlung, Wartung und Pflege des
Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der
Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Haftung für entstandene zusätzliche Lohn-
oder sonstige Folgekosten wird in oben genanntem Umfang ausdrücklich
ausgeschlossen.
7)
Eigentumsvorbehalt
Soweit ausnahmsweise ein Versand nicht per Nachnahme oder Vorkasse vorgenommen
werden sollte, bleibt der Kaufgegenstand bis zum Ausgleich der uns aufgrund des
Kaufvertrages zustehenden Forderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Im Falle
einer Weiterveräußerung an Dritte, gelten Forderungen gegen diese bis zur Höhe
unseres Guthabens bereits jetzt als an uns abgetreten. Der Käufer versichert
insoweit, dass mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot nicht vereinbart
ist. Eine weitere Abtretung der
Forderungen ist ausgeschlossen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und
solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist berechtigt, abgetretene
Forderungen aus der Veräußerung bis zum Widerruf durch uns einzuziehen. Auf
unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an
uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und
Unterlagen zu geben. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns
als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die
verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i.S. v. Satz 1. Bei Verarbeitung,
Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den
Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten
Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt
der Käufer uns bereits jetzt die uns zustehende Eigentumsrechte an dem neuen
Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und
verwahrt dies unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i.S. d. Satzes 1.
8)
Rücktritt vom Vertrag
Eine Verpflichtung unsererseits besteht nicht, wenn der Hersteller die
Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt
vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind.
Über die genannten Umstände haben wir den Käufer unverzüglich zu
benachrichtigen. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, ohne dass ihm ein
Rücktrittsgrund zusteht, so steht uns ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe
von 20% des Kaufpreises zu. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger
anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden
nachweisen.
9)
Rücknahme vom Produkten Sofern
es sich um Standardprodukte handelt, räumen wir ein
Rückgaberecht von 14
Tagen ab Erhalt der Ware ein. Die
Rückgabe muss
jedoch für uns versandkostenfrei sein.
Sollte der Gegenstand während der Begutachtung Schaden genommen haben und nicht mehr dem Neuzustand entsprechen,
so sind wir berechtigt, den
Minderwert in Rechnung zu stellen.
Sonderausführungen
(SA) unterscheiden sich von Standardprodukten insbesondere durch die Art des
Werkstoffes, der Oberfläche, sind grundsätzlich einmalige
kundenspezifische Anfertigungen auf Maß oder auf besondere Fahrzeuge
abgestimmt oder die Produkte werden in einer Art und Weise mit dem
Fahrzeug verbaut, die einen beschädigungsfreien Ausbau nicht zulassen und
werden speziell für einen Auftrag angefertigt. Sonderanfertigungen und
auftragsbezogene Ausführungen (sogenannte SA Produkte) sind im
Katalog (der Internetpräsenz ) besonders gekennzeichnet und grund- sätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen.
10)
Zahlungen
Der Rechnungsbetrag wird nach Eingang der Auftragsbestätigung fällig. Der
Versand von Standardartikeln erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme
ohne jeglichen Abzug. Zahlung gegen Rechnung erfolgt im Regelfall bei der
Erstellung aufwändiger Umbauten. In diesem Fall wird schriftlich eine
Teilzahlungsvereinbarung getroffen. Der Käufer darf nur mit einer
unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Abholung hat die Bezahlung
ausschließlich in bar zu erfolgen oder der Rechnungsbetrag muss vor Abholung
überwiesen werden. Im Falle von Fahrzeugumbauten erfolgt die Rechnungsstellung in Form
mehrerer Abschlagsrechnungen deren Höhe im Angebot bestimmt ist. Unmittelbar nach
Eingang der Bestellung durch den Kunden ist eine Anzahlung (in der Regel 30%
des Gesamtauftragswertes) zur Deckung
der Projektplanung und Beschaffung von Bauteilen gemäß Anzahlungsrechnung
fällig und werden im Falle eines Rücktritts durch den Käufer nicht
zurückerstattet.
11)
Gerichtsstand / salvatorische Klausel
Der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstand und Erfüllungsort
ist Obernburg/Main. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Sollten
einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so
bleibt der
Rest hiervon unberührt.
Änderungen und Irrtümer sowie Abweichungen von den Abbildungen im Katalog sowie
Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor.
12) Datenschutz
Aufgrund des DSG teilen wir Ihnen mit,
dass wir Ihre personenbezogenen Daten, welche wir durch unsere Geschäftsbeziehung erlangt
haben, in unserer EDV ausschließlich zu
unseren eigenen Zwecken speichern.
13)
Copyright
Nachdruck, auch auszugsweise oder Kopien oder Bildmaterial aus diesem Katalog
unterliegt dem Copyright und ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung
zulässig.
14)
Anfertigung von Aufstelldächern und Fahrzeugkoffern
Bei der Anfertigung und dem Aufbau von Aufstelldächern und Fahrzeugkoffern wird
ein von diesem Regelwerk abweichender Vertrag geschlossen. Die Bedingungen
werden separat in einem Angebot zusammengefasst. Bei der genannten
Produktgruppe handelt es sich um Sonderausführungen (SA) der Behandlung gemäß
Punkt 9 erfolgt.
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