Allgemeine Geschäftsbedingungen         

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Einbeziehung
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Anders lautende Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals schriftlich bestätigt werden. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers bzw. des Bestellers sowie alle Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen schriftlicher Bestätigung.

2) Vertragsabschluss
Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt haben, oder wenn die Lieferung ausgeführt ist.

3) Preise
Alle Angebote und Preise der angebotenen Produkte sind freibleibend und unverbindlich.
Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Katalogerstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht enthalten sind Porto-, Transport- und Versicherungskosten. Verpackungskosten werden in der Regel mit einem Pauschalbetrag in Abhängigkeit von Paketgröße und Gewicht berechnet. In der Auftragsbestätigung weisen wir den Betrag aus. Grundsätzlich gelten bei Standardartikeln unsere Katalogpreise. Da jedoch aufgrund der Materialpreise oftmals erhebliche Änderungen der Einkaufspreise, gestiegener Lohnkosten oder ganz einfach aufgrund mangelnder Lieferbarkeit bestimmter Artikel möglich sind, behalten wir uns  Preisänderungen vor.

4) Lieferung
Unser Versand erfolgt grundsätzlich nur per Vorkasse oder Nachnahme. Im Falle einer im Ausnahmefall vereinbarten sonstigen Zahlungsweise, sind Zahlungen rein netto und ohne Skontoabzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unseren Einflussbereich verlassen hat. Angaben in den bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften. Konstruktions- oder Formabweichungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Hersteller/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Käufer zuzumuten sind. Zubehör, welches den Bestimmungen der STVZO unterliegt, diesen aber nicht entspricht, ist nicht besonders gekennzeichnet. Sofern diese Teile am Fahrzeug durch den Kunden selbst oder durch eine von Ihm beauftragte Person montiert wird, verpflichtet sich der Käufer den Anbau durch eine zertifizierte technische Prüfstelle prüfen  und gegebenenfalls genehmigen zu lassen.

Genehmigte Teile werden mit Zusätzen wie "Mit TÜV-Gutachten" o.ä. versehen. Auch bei Teilen, welche mit einem TÜV-Gutachten angeboten werden, können wir keine Gewähr für die Zulassung dieser Teile durch den TÜV übernehmen.

5) Lieferzeiten
Von uns genannte Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet worden sind. Der Käufer kann 4 Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist uns schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Liefern wir auch bis zum Ablauf der gesetzlichen Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Bei der Einzelanfertigung von Expeditionskabinen, Aufstelldächern oder Ausbauten kann der Verkäufer im dafür abgeschlossenen Vertrag von dieser Regelung abweichen. Der Käufer kann neben der Lieferung Ersatz oder Verzugsschadens nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Aus dem Lieferverzug entstehende Folgekosten wie z.B. die Erstattung von Kosten aus Fährbuchungen, Reise- oder Hotelkosten sind generell ausge-schlossen.  

 
6) Haftung und Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Fehlerfreiheit während des gesetzlich dafür vorgesehenen Zeitraum zu den gesetzlichen Bedingungen. Anstatt einer Nachbesserung können wir nach unserer Wahl auch einen Ersatz liefern. Der Käufer kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn die Nachbesserung nicht in angemessener Frist erbracht wird oder fehlschlägt. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, es ergibt sich insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder aus sonstigen Umständen etwas anderes. Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Etwas anderes gilt nur, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, sofern es sich um vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) handelt oder Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. In Gewährleistungsfällen hat der Käufer uns den Gegenstand, auf den sich seine Gewährleistungsansprüche erstrecken, zwecks Überprüfung zu unserem Werk Eschau zuzustellen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der auftretende Fehler in ursächlichen Zusammenhang damit steht, dass der Käufer einen Fehler nicht unverzüglich angezeigt und Gelegenheit zur Nachbesserung bzw. Neulieferung gegeben hat oder der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder der Käufer die Vorschriften und Hinweise zu  Einbau, Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Haftung für entstandene zusätzliche Lohn- oder sonstige Folgekosten wird in oben genanntem Umfang ausdrücklich ausgeschlossen.

 
7) Eigentumsvorbehalt
Soweit ausnahmsweise ein Versand nicht per Nachnahme oder Vorkasse vorgenommen werden sollte, bleibt der Kaufgegenstand bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Im Falle einer Weiterveräußerung an Dritte, gelten Forderungen gegen diese bis zur Höhe unseres Guthabens bereits jetzt als an uns abgetreten. Der Käufer versichert insoweit, dass mit seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot nicht vereinbart ist.  Eine weitere Abtretung der Forderungen ist ausgeschlossen. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern. Er ist berechtigt, abgetretene Forderungen aus der Veräußerung bis zum Widerruf durch uns einzuziehen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware i.S. v. Satz 1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die uns zustehende Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt dies unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware i.S. d. Satzes 1.

8) Rücktritt vom Vertrag
Eine Verpflichtung unsererseits besteht nicht, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind. Über die genannten Umstände haben wir den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, ohne dass ihm ein Rücktrittsgrund zusteht, so steht uns ein pauschalierter Schadenersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises zu. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweisen.

9) Rücknahme vom Produkten
Sofern es sich um Standardprodukte handelt, räumen wir ein Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Ware ein. Die Rückgabe muss jedoch für uns versandkostenfrei sein. Sollte der Gegenstand während der Begutachtung Schaden genommen haben und nicht mehr dem Neuzustand entsprechen, so sind wir berechtigt, den Minderwert in Rechnung zu stellen.

Sonderausführungen (SA) unterscheiden sich von Standardprodukten insbesondere durch die Art des Werkstoffes, der Oberfläche, sind grundsätzlich einmalige kundenspezifische Anfertigungen auf Maß oder auf besondere Fahrzeuge abgestimmt oder die Produkte werden in einer Art und Weise mit dem Fahrzeug verbaut, die einen beschädigungsfreien Ausbau nicht zulassen und werden speziell für einen Auftrag angefertigt. Sonderanfertigungen und auftragsbezogene Ausführungen (sogenannte  SA Produkte) sind im Katalog (der Internetpräsenz ) besonders gekennzeichnet und grund-  sätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. 

10) Zahlungen
Der Rechnungsbetrag wird nach Eingang der Auftragsbestätigung fällig. Der Versand von Standardartikeln erfolgt ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme ohne jeglichen Abzug. Zahlung gegen Rechnung erfolgt im Regelfall bei der Erstellung aufwändiger Umbauten. In diesem Fall wird schriftlich eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen. Der Käufer darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Bei Abholung hat die Bezahlung ausschließlich in bar zu erfolgen oder der Rechnungsbetrag muss vor Abholung überwiesen werden. Im Falle von Fahrzeugumbauten erfolgt die Rechnungsstellung in Form mehrerer Abschlagsrechnungen deren Höhe im Angebot bestimmt ist. Unmittelbar nach Eingang der Bestellung durch den Kunden ist eine Anzahlung (in der Regel 30% des Gesamtauftragswertes)  zur Deckung der Projektplanung und Beschaffung von Bauteilen gemäß Anzahlungsrechnung fällig und werden im Falle eines Rücktritts durch den Käufer nicht zurückerstattet.                                                                                                                                                                                                                                                            

11) Gerichtsstand / salvatorische Klausel
Der gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsstand und Erfüllungsort  ist Obernburg/Main. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. Sollten einzelne Bestandteile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Rest hiervon unberührt.
Änderungen und Irrtümer sowie Abweichungen von den Abbildungen im Katalog sowie Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor.

    12) Datenschutz
    Aufgrund des DSG teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihre personenbezogenen Daten, welche wir durch unsere    Geschäftsbeziehung erlangt
    haben, in unserer EDV ausschließlich zu unseren eigenen Zwecken speichern.

13) Copyright
Nachdruck, auch auszugsweise oder Kopien oder Bildmaterial aus diesem Katalog unterliegt dem Copyright und ist nur mit unserer schriftlichen Genehmigung zulässig.

14) Anfertigung von Aufstelldächern und Fahrzeugkoffern
Bei der Anfertigung und dem Aufbau von Aufstelldächern und Fahrzeugkoffern wird ein von diesem Regelwerk abweichender Vertrag geschlossen. Die Bedingungen werden separat in einem Angebot zusammengefasst. Bei der genannten Produktgruppe handelt es sich um Sonderausführungen (SA) der Behandlung gemäß Punkt 9 erfolgt.


 

 

 

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